Die Mitglieder der EUROPA-UNION Heilbronn sind fest davon überzeugt, dass
- die Europäischen Föderalisten/Europa-Union Deutschland demokratisch und föderal-dezentral strukturiert sein müssen,
- unser Verband von unten nach oben legitimiert, aufgebaut und geführt sein muss,
- sich die Mitglieder in selbständigen Orts- und Kreisverbänden organisieren,
- die Arbeit hauptsächlich auf der Kreisverbandsebene stattfindet,
- der Kreisebene übergeordnete Strukturen im Wesentlichen der Koordination und einer gemeinsamen Aussenwerbung dienen,
- gemäß dem Subsidaritätsprinzip Aufgaben und Verantwortlichkeiten nur, wenn nicht anders möglich nach oben durchgereicht werden,
- sich Vorstandsmitglieder der Landes- und Bundesebene vorab auf Kreisebene bewährt haben müssen,
- diese Vorstandsmitglieder nicht nur Präsenzpflicht haben, sondern auch aktiv in diesen Gremien mitarbeiten müssen,
- so wenig wie nur möglich bezahltes Personal und auch dies nur zu Verbandsorganisationszwecken angestellt werden darf,
- Mitgliedsbeiträge, Spenden und ggf. staatliche Fördermittel effizient und einem ehrenamtlichen Verband angemessen eingesetzt werden müssen.
- der Bundesverband seine Personalkosten auf das seinen gemäß Bundessatzung festgelegten Aufgabengebiet beschränkt,
- die Aufgaben des Bundesverbandes von den gewählten Präsidiumsmitgliedern ehrenamtlich wahrgenommen werden,
- der Bundesverband seine Aufgaben und Ausgaben schwerpunktmässig auf die Organisation des Bundeskongresses, von Bundesausschuss- und Präsidiumssitzungen, einer Bundesdatenbank und eines gemeinsamen Medienauftrittes (z.B. Webseite oder Mitgliederschrift) begrenzt,
- der Bundesverband seine Ein- und Ausgaben gemäß gültiger Gesetzeslage im Verlauf der Bundeskongresse nachvollziehbar darlegt und nach den Grundsätzen der ordentlichen Buchführung nachweist,
- der Bundesverband regelmäßig berichterstattet, wie Beschlüsse umgesetzt und beworben wurden,
- sowohl die Bundeskongresse als auch die Landesversammlungen schwerpunktmässig der inhaltlichen Arbeit und dem Gedankenaustausch der Delegierten dienen,
- Arbeitsgruppen ab Landesverbandsebene entweder auf Wunsch mehrerer Unterverbände oder aufgrund eines Versammlungsbeschlusses eingerichtet werden und diese dann jährlich ihren Nutzen für den Verband nachweisen müssen,
- die Abgaben der Kreisverbände an den Landes- und Bundesverband neu geregelt werden: erstens den selbständigen Kreisverbänden bleiben mehr als die Hälfte ihrer Mitgliederbeiträge erhalten und zweitens der organisatorischen Hauptlast der Landesverbandsebene ist dadurch Rechnung zu tragen, indem eine angemessene Finanzausstattung gewährleistet wird.