Neben dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet wurde, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen, geht es hier besonders auch um das EU-Recht und den dafür zuständigen Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).
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