Mit der Erweiterung der Europäischen Union auf 28 Mitgliedstaaten (derzeit 27) dürfte der Europäische Binnenmarkt der größte gemeinsame Markt der Welt sein. Die vier Grundfreiheiten bilden die Grundlage dieses Binnenmarktes. Ihre rechtliche Grundlage findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
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